Monatliche Gebühren: ab 01. September 2019
Krippengebühr (bitte beachten Sie die Info zum staatlichen Zuschuss)
4 – 5 Stunden | 180,-€ |
5 – 6 Stunden | 200,-€ |
6 – 7 Stunden | 220,-€ |
7 – 8 Stunden | 242,-€ |
8 – 9 Stunden | 264,-€ |
9 – 10 Stunden | 286,-€ |
Kindergartengebühr (bitte beachten Sie die Info zum staatlichen Zuschuss)
4 – 5 Stunden | 115,-€ |
5 – 6 Stunden | 136,-€ |
6 – 7 Stunden | 158,-€ |
7 – 8 Stunden | 180,-€ |
8 – 9 Stunden | 202,-€ |
9 – 10 Stunden | 224,-€ |
Der staatliche Zuschuss für Kinder von € 100,- wird von diesem Betrag für die Kinder abgezogen, ab September des Jahres, in dem sie 3 Jahre alt werden.
Geschwisterkind-Ermäßigung
Bei Geschwistern, die im gleichen Monat das Telos®-Kinderhaus besuchen, erhält ein Geschwister eine Ermäßigung von EUR 20,00, ein drittes Geschwister EUR 30,00.
Gebühr Mittagessen:
Krippenkinder: EUR 2,00 pro Mittagessen
Kindergartenkinder: EUR 3,00 pro Mittagessen
Urlaubstage Ihrerseits bitten wir, einen Monat im Vorraus in entsprechender Liste einzutragen. Damit wir diese Ihnen nicht berechnen. Bei längerer Krankheit Ihres Kindes bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Mittagessens-Gebühr austragen.
Pro Kind ist eine Bastel- und Spielgeldgebühr von EUR 5,00 pro Monat fällig.
Außerdem Obst-Teegeld von EUR 4,00 pro Monat
Familien mit geringem Einkommen können vom Jugendamt Landsberg die (teilweise) Kostenerstattung beantragen – entsprechende Formulare erhalten Sie bei uns im Telos®-Kinderhaus-Büro.